19.04.2021
Inneres und Heimat — Antwort — hib 503/2021
Asylentscheidungen des Bamf im Jahr 2020
Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 1.693 Menschen als asylberechtigt anerkannt worden, während 36.125 Flüchtlingsschutz und 18.950 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 5.702 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/28109) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26738) weiter hervorgeht.
Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 43,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 34.489 Fällen vor dem Irak mit 4.696, Afghanistan mit 4.586 und der Türkei mit 4.289.