Gesetzliche Regelung zum elektronischen Frachtbrief kommt
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage den Entwurf für ein Vertragsgesetz „betreffend den elektronischen Frachtbrief“ beschlossen und strebt den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens noch in dieser Legislaturperiode an. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/28069) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27593) hervor. Durch den im Gesetz geregelten Beitritt zu dem „Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief“ solle den an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, die Durchführung eines internationalen Beförderungsvertrags betreffende Informationen in elektronischer Form auszutauschen, schreibt die Bundesregierung.