Eigenbetrag der Bahn zur Bewältigung der Corona-Schäden
Berlin: (hib/HAU) Die Deutsche Bahn AG (DB AG) übernimmt für das Jahr 2020 50 Prozent der Corona-Schäden im Systemverbund Bahn mittels Gegensteuerungsmaßnahmen. Als Corona-Schäden definiere der DB-Konzern Umsatzverluste, Zusatzaufwendungen für Hygiene und Sauberkeit sowie Effekte auf den Bestand an Drohverlustrückstellungen im Schienenpersonennahverkehr, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28062) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27467).
Um pandemiebedingte Verluste auszugleichen, verfolgten Bundesregierung und DB AG ein sogenanntes Drei-Säulen-Modell, heißt es in der Antwort. Neben der Anpassung der Verschuldungsgrenze und einer Eigenkapitalerhöhung durch den Bund sehe das Modell auch eine Gegensteuerung durch die DB AG im Systemverbund durch Einsparmaßnahmen vor.
Nach Auskunft der DB AG beträgt der Gegensteuerungsaufwand laut aktueller Mittelfristplanung 4,8 Milliarden Euro, wovon im Jahr 2020 bereits Gegensteuerungsmaßnahmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro umgesetzt wurden. Betroffen seien die Bereiche Netto-Investitionen, Produktions- und Sachaufwand sowie Personalaufwand. So sei beispielsweise für die Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeiter eine Nullrunde für das Jahr 2021 beschlossen worden. Auch würden die Verschlankung der Organisationsstrukturen und die Erhöhung der Effizienz vorangetrieben. Dies gelte insbesondere für die Verwaltungsbereiche in der Konzernleitung sowie in den Servicebereichen.
Für die Jahre 2020 bis 2024 sei zudem das Budget für den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen nachhaltig gesenkt worden. Im Bereich Einkauf würden die Investitionen in den Jahren 2020 bis 2024 durch Preisnachverhandlungen in laufenden Vergaben über alle Warengruppen hinweg sinken. Nach Auskunft der DB AG seien 1,9 Milliarden Euro Einsparungen im Produktions-und Sachaufwand so gestaltet, „dass die Ziele der Strategie ,Starke Schiene' erreicht werden können“, schreibt die Bundesregierung.