Grüne wollen „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ nachbessern
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Nachbesserung des Entwurfs eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge eingebracht (19/28442). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, den Entwurf anzupassen und dabei die anfängliche Laufzeit eines Vertrags auf maximal ein Jahr zu begrenzen und Preisänderungen innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit auszuschließen. Ebenfalls ausgeschlossen werden soll eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um mehr als einen Monat. Gleichzeitig soll klargestellt werden, dass diese Regelungen auch auf Verträge über die regelmäßige entgeltliche Nutzung von Sport- oder Freizeiteinrichtungen (beispielsweise Fitnessstudioverträge) anzuwenden sind.
Außerdem soll eine Pflicht zum Vorsehen eines einfach auffindbaren, barrierefreien und verständlich beschriebenen Kündigungsbuttons vorgegeben werden, soweit der Abschluss des Vertrags im Zusammenhang mit einem Bestell- beziehungsweise Vertragsabschlussbutton erfolgt. Ferner sei die verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse als Empfangsvorrichtung für alle rechtserheblichen Erklärungen (zum Beispiel Kündigung oder Widerruf) sowie eine unverzügliche elektronische Empfangsbestätigung für solche Erklärungen sowie die sogenannte Bestätigungslösung für alle telefonisch angebahnten Verträge vorzusehen. Die Wirksamkeit von Vertragsschlüssen, die aufgrund von Werbeanrufen zustande kommen, sei an eine ausdrückliche Bestätigung des Verbrauchers in Textform zu knüpfen.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sei die Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), die Preisbestandteile oder Zusatzkosten regeln, oder (Sonder)Kündigungs- oder Nacherfüllungsrechte betreffen, an die Bedingung zu knüpfen, dass die wesentlichen Regelungsinhalte zu Beginn des Regelungstextes deutlich hervorgehoben dargestellt werden. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem den besseren Schutz vor unseriösen Schlüsseldiensten.