Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der digitale Wandel der Justiz begleitet werden soll. Der Vorlage (19/28399) zufolge soll der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ausgebaut werden, indem die digitalen Zugangsmöglichkeiten zu den Gerichten erweitert werden. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Verbände sowie andere professionelle Verfahrensbeteiligte erhielten zum einen die Möglichkeit, möglichst kostenneutral über ein neues besonderes elektronisches Postfach mit den Gerichten auf sicherem Wege zu kommunizieren. Dafür werde ein sogenanntes besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen, heißt es in dem Entwurf.
Das eBO ermögliche sowohl den schriftformersetzenden Versand elektronischer Dokumente an die Gerichte sowie die Zusendung elektronischer Dokumente durch die Gerichte an die Postfachinhaber. Zum anderen solle die Möglichkeit geschaffen werden, die nach dem Onlinezugangsgesetz zu errichtenden Nutzerkonten des Portalverbundes in die Kommunikation mit den Gerichten einzubinden, so die Regierung. Darüber sollen die Voraussetzungen für die wirksame elektronische Übermittlung von Dokumenten hinsichtlich der Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen abgesenkt werden.
Um das Potential und die Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher zu nutzen, müssten alle Akteure möglichst umfassend und medienbruchfrei mit den Gerichten auf elektronischem Weg kommunizieren können, schreibt die Bundesregierung weiter. Das sei bislang nur unzureichend der Fall, weil gegenwärtig hauptsächlich nur Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare sowie Behörden über besondere elektronische Postfächer am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnähmen. Es bedürfe daher der Schaffung zusätzlicher elektronischer Kommunikationswege.