14.04.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 484/2021

Gründe für Ende der bilateralen Kooperation mit Guatemala

Berlin: (hib/JOH) Die Entscheidung, die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Guatemala zu beenden, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) laut Bundesregierung „auf Grundlage objektiver Kriterien“ getroffen und verantwortet. Vor der Entscheidung habe es einen Austausch mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt gegeben, betont sie in einer Antwort (19/28254) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27026).

Die bilaterale staatliche EZ mit Guatemala werde nun „verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten“ sukzessive über die nächsten Jahre hinweg auslaufen, heißt es darin. Die Vorhaben der technischen Zusammenarbeit (TZ) würden voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Investitions- beziehungsweise Infrastrukturvorhaben der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) unterlägen noch stärker externen Faktoren wie dem Voranschreiten von Ausschreibungsprozessen und Bauleistungen, dem Erbringen von Partnerbeiträgen, sowie externen Rahmenbedingungen und aktuell zusätzlich den Folgen der Corona-Pandemie. Eine abschließende Prognose, bis wann diese Vorhaben abgeschlossen sein werden, sei daher derzeit noch nicht möglich.

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