Ausnahmen vom Anlandegebot für die Krabbenfischerei
Berlin: (hib/EIS) Auch in Zukunft soll eine Ausnahme vom Anlandegebot für die Krabbenfischerei wegen „Geringfügigkeit“ aufgrund unverhältnismäßigen Aufwandes beim Umgang mit Beifängen gelten. Dafür will sich die Bundesregierung einsetzen, heißt es in einer entsprechenden Antwort (19/28004) auf eine Kleine Anfrage (19/27513) der AfD-Fraktion. Für eine erneute Verlängerung dieser Ausnahmeregel sei es besonders wichtig, dass eine solche Ausnahme auf wissenschaftlicher Basis begründet werden könne und die Fischereiunternehmen am Selbstbeprobungsprogramm mit dem Thünen-Institut für Seefischerei teilnehmen. So seien in der deutschen Krabbenfischerei im Jahr 2019 folgende Mengen zum Teil quotierten Arten angelandet worden: Scholle: 8,74 Tonnen, Kliesche/Scharbe: 8,69 Tonnen, Taschenkrebse: 0,99 Tonnen, Seezunge: 0,65 Tonnen, Wittling: 0,59 Tonnen, Steinbutt: 0,54 Tonnen, Flunder: 0,37 Tonnen, Knurrhahn: 0,20 Tonnen, Glattbutt 0,10 Tonnen. Bei diesen Fängen habe es sich ausschließlich um Fänge von auf Nordseekrabben spezialisierten Betriebe gehandelt.