Arbeitsnormen im EU-China-Investitionsabkommen
Berlin: (hib/FNO) Die Volksrepublik China hat im Rahmen des EU-China-Investitionsabkommens (CAI) die Ratifizierung der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zugesagt. Eine konkrete Frist für die Umsetzung gibt es aber nicht, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26509). Der im Rahmen des Abkommens einzurichtende Investitionsausschuss werde aber beobachten, ob die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden. Von Seiten der Bundesregierung heißt es weiter, dass die Zeit bis zur Bestandaufnahme des Vertrags durch die EU genutzt werde, um die Menschenrechtslage in China zu beobachten. Die Entwicklungen in Hongkong, Tibet und Xinjiang würden auch Auswirkungen auf die deutsche Position zum CAI haben.
In der Antwort heißt es außerdem, dass die durch das Abkommen ausgelösten Investitionen im Klimabereich derzeit noch nicht abzusehen seien. Beim Schutz geistigen Eigentums europäischer Unternehmen in China gebe es allerdings deutliche Verbesserungen. Zudem würden bestehende Asymmetrien beim Zugang zum chinesischen Markt reduziert. Weiter verhandelt würde beim Investorenschutz, da bisher keine Einigung über ein Investitionsgerichtssystem erzielt worden sei.