12.04.2021 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Anhörung — hib 456/2021

Votum für Reform der Antidiskriminierungsstelle

Berlin: (hib/AW) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes(ADS) soll reformiert und unabhängiger und im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Dies war das mehrheitliche Plädoyer von drei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24431). Lediglich die Vertreterin der Arbeitgeberverbände widersprach diesen Forderungen.

Übereinstimmend sprachen sich die ehemalige Leiterin der ADS, Christine Lüders, Sotiria Midelia vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen und die Rechtswissenschaftlerin Sibylle Raasch für ein höheres Maß an Unabhängigkeit der ADS und ihre Umwandlung in eine oberste Bundesbehörde aus. Dies sei auch im Sinne der vom Europarat und der Europäischen Kommission angemahnten Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Gleichbehandlungsstellen „zielführend“, sagte Lüders. Sie wies ebenso wie Midelia und Raasch darauf hin, dass die Leitung der ADS derzeit wegen Konkurrentenklagen im Auswahlverfahren nur kommissarisch besetzt sei. Dies führe zu einer faktischen Schwächung der ADS, da sie ihre Wirksamkeit bei der Bekämpfung nicht in Gänze entfalten könne, argumentierte Midelia. Alle drei Sachverständigen sprachen sich dafür aus, die Leitung der ADS analog zum Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auszugestalten und durch den Bundestag auf fünf Jahre zu wählen. Alle drei Sachverständigen plädierten zudem dafür, die Klagefristen im AGG von zwei auf sechs Monate zu verlängern und ein Verbandsklagerecht einzuführen. Ebenso übereinstimmend sprachen sich Lüders, Midelia und Raasch für eine bessere finanzielle Ausstattung der ADS aus. Kein europäisches Nachbarland gebe für den Diskriminierungsschutz so wenig Geld aus wie Deutschland, sagte Lüders. So gebe beispielsweise Schweden 1,10 Euro pro Kopf für seine nationale Gleichbehandlungsstelle aus, Deutschland hingegen nur sechs Cent.

Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hingegen sprach sich gegen diese Forderungen aus. Diskriminierungsschutz sei auch für die Arbeitgeber ein wichtiges Anliegen, dieses lasse sich jedoch nicht durch schärfere gesetzliche Auflagen, sondern durch einen Mentalitätswandel herbeiführen, führte Benz aus. Dezidiert wandte sich Benz gegen die Umwandlung der ADS in eine oberste Bundesbehörde. Der Gesetzgeber habe sich dafür entschieden, die ADS als selbstständige und fachunabhängige Organisationseinheit des Bundesfamilienministeriums einzurichten. Dies entspreche den Vorgaben der Europäischen Union. Ebenso sprach sich Benz gegen ein Verbandsklagerecht und gegen eine Verlängerung der Klagefristen im AGG aus. Ein Verbandsklagerecht sei mit dem deutschen Rechtssystem grundsätzlich inkompatibel. Eine Verlängerung der Klagefristen führe zu Rechtsunsicherheit und belaste die Arbeitsbeziehungen. Gegenüber der Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag zeigte sich Benz zwar offen, allerdings wies sie darauf hin, dass eine solche Wahl im Widerspruch zur Auswahl nach fachlicher Kompetenz stehen könnte.

Marginalspalte