Folgen des russischen „Gesetzes über ausländische Agenten“
Berlin: (hib/JOH) Um die Auswirkungen des russischen „Gesetzes über ausländische Agenten“ auf die Zivilgesellschaft geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/28012) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27534). Danach teilt die Bundesregierung die im Gutachten der Venedig-Kommission des Europarats dargelegte Einschätzung, dass die Auswirkungen Einzelpersonen und Organisationen „in ungleichem Maße betreffen und davon abhängen, ob diese die Regierungspolitik unterstützen oder auf eine Veränderung der geltenden Verhältnisse zielen“. Diese Entwicklung sehe sie mit Sorge.
Eine Einstufung als „ausländische Agenten“ beschneide die Handlungsspielräume für Nichtregierungsorganisationen (NRO) signifikant, urteilt die Bundesregierung. In Einzelfällen drohten Strafverfahren gegen Aktivistinnen und Aktivisten betroffener NROs. Einzelne NROs würden durch Behörden und Gerichte aufgelöst. In anderen Fällen werde berichtet, dass NROs auf Kooperationen mit ausländischen Organisationen oder Finanzierungen aus ausländischen Quellen verzichteten, da sie die mit einer Registrierung verbundenen Nachteile vermeiden wollten. Bei Menschenrechtsorganisationen, „darunter solche, die sich für Frauen- und LGBTI-Rechte einsetzen und deren Mitglieder“, führe die verschärfte Gesetzgebung dazu, dass ihre Möglichkeiten zu effektiver Menschenrechtsarbeit geschwächt würden.
Die Bundesregierung betont, sie habe ihre Sorge über die unverhältnismäßigen Einschränkungen der russischen Zivilgesellschaft „mehrfach auf verschiedenen Ebenen bilateral, im Rahmen der Europäischen Union und in multilateralen Foren gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Russischen Föderation thematisiert“ und die entsprechende Gesetzgebung kritisiert. In bilateralen Gesprächen habe sie besonders hervorgehoben, dass die Gesetze die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland erheblich belasten. Sie befinde sich außerdem mit deutschen und russischen Nichtregierungsorganisationen über weitere Maßnahmen zum Schutz der Rechte von zivilgesellschaftlichen Akteuren in regelmäßigem Austausch.