Entscheidungen über Asylanträge von Kolumbianern
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Asylanträge von Kolumbianern ist laut Bundesregierung von 460 im Jahr 2019 auf 378 im vergangenen Jahr zurückgegangen. Im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Februar dieses Jahres stellten Kolumbianer 21 Asylanträge, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/27803) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27392) weiter hervorgeht.
Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurde den Angaben zufolge im Jahr 2019 in jeweils einem Fall eine Asylberechtigung anerkannt, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes festgestellt, wozu es im vergangenen Jahr und den beiden ersten Monaten dieses Jahres in keinem Fall gekommen ist. Abgelehnt wurden vom Bamf von Anfang 2020 bis Ende Februar 2021 insgesamt 544 Anträge (2019: 236), während es in 40 Fällen (2019: zwölf) zu „sonstigen Verfahrenserledigungen“ kam.
532 Kolumbianer legten im vergangenen Jahr laut Vorlage Klage gegen Bescheide des Bamf ein nach 217 im Vorjahr. Zugleich kam es der Antwort zufolge 2020 zu 98 Gerichtsentscheidungen mit 61 Ablehnungen und 37 sonstigen Verfahrenserledigungen, nachdem im Jahr 2019 bei 44 Gerichtsentscheidungen neben 18 Ablehnungen und 25 sonstigen Verfahrenserledigungen in einem Fall subsidiärer Schutz zuerkannt worden war.