Nationales Reformprogramm 2021
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Wirtschaft ab dem zweiten Quartal dieses Jahres allmählich von den pandemiebedingten Belastungen erholt. Indes werde die Entwicklung zunächst zweigeteilt bleiben, erklärt sie in ihrem als Unterrichtung (19/27995) vorgelegten Nationalen Reformprogramm 2021: „Einem von sozialen Kontakten stärker abhängigen und daher durch die Pandemie stärker beeinträchtigten Dienstleistungssektor wird eine sich insgesamt robust entwickelnde Industrie gegenüberstehen.“ Im Jahresverlauf sei dann auch mit einer Erholung der Dienstleistungsbereiche zu rechnen.
Bei der Erwerbstätigkeit rechnet die Bundesregierung im Jahresdurchschnitt mit einer Stagnation, bei der sich Zuwächse bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen mit Rückgängen bei den Selbstständigen ausgleichen. Die Arbeitslosenzahl soll den Prognosen zufolge in diesem Jahr um 76.000 Menschen zurückgehen.
Diese Schätzungen genauso wie weitergehende zum staatlichen Finanzierungsdefizit oder der weltwirtschaftlichen Entwicklung seien derzeit mit großen Unsicherheiten behaftet, schränkt die Bundesregierung zugleich ein: Entscheidend seien der weitere Pandemieverlauf und die politischen Maßnahmen, die sich daraus ergeben. Länger anhaltende Einschränkungen könnten auch negative Effekte auf die Wertschöpfung im bislang relativ robusten produzierenden Gewerbe zur Folge haben. Auch Unternehmens- und Staatsverschuldungen würden Risiken bergen.
In dem Programm legt die Bundesregierung Maßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Situation dar, die sie im Rahmen eines EU-Aufbauprogramms ergriffen, in die Wege geleitet oder geplant hat. Es geht dabei um den Zeitraum April 2020 bis März 2021.