29.03.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Unterrichtung — hib 411/2021

Rechte und Inklusion von LSBTI-Personen

Berlin: (hib/JOH) Über die menschenrechtlichen Grundlagen für die Inklusion von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in der Auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit informiert die Bundesregierung den Bundestag in einer Unterrichtung (19/27895). Mit ihrem Inklusionskonzept mache sie ihr Engagement für die Realisierung gleicher Rechte von LSBTI und gegen Diskriminierung sichtbarer. betont sie darin. Sie wolle dafür einen stärkeren Fokus auf die Förderung von Maßnahmen legen, welche direkt zu nachhaltigen Verbesserungen der zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsarbeit für LSBTI-Personen beitragen. Dazu zähle auch ein intensivierter Dialog mit bilateralen und regionalen Partnern sowie multilateralen Akteuren.

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