26.03.2021 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 405/2021

Nachtragshaushalt mit 60 Milliarden zusätzlichen Schulden

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt 2021 (19/27800) im Bundestag eingebracht. Er sieht eine Erhöhung der Netto-Neuverschuldung im laufenden Jahr um rund 60 Milliarden Euro auf rund 240 Milliarden Euro vor. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts mit dem „anhaltenden Pandemiegeschehen mit veränderten Virusvarianten“ und der dadurch verzögerten wirtschaftlichen Erholung. Die Folge sind höhere Staatsausgaben und geringere Steuereinnahmen als zunächst erwartet. Mit dem Nachtragshaushalt werde „die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes gewährleistet“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit dem Nachtragshaushalt soll unter anderem der Etat des Bundesgesundheitsministeriums von 35,3 auf 44,0 Milliarden Euro erhöht werden. Wesentlicher Punkt ist, dass der Bund an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds die Kosten erstattet, die den Gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung entstehen.