25.03.2021 Finanzen — Antwort — hib 397/2021

Meldepflichten an das Transparenzregister

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung hat die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsamts zu den Meldepflichten an das Transparenzregister bestätigt. Das geht aus der Antwort (19/27617) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27162) hervor. Darin führt sie aus, der sich im Zusammenhang mit dem Transparenzregister ergebende Aufwand für Unternehmen resultiere nicht aus einer Einschätzung des Bundesverwaltungsamts. Er ergebe sich aus der geltenden Rechtslage und den unionsbedingten Transparenzpflichten für die mitteilungspflichtigen Vereinigungen.

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