23.03.2021
Gesundheit — Antwort — hib 374/2021
Anspruch auf Schutzimpfung auch nach einer Infektion
Berlin: (hib/PK) Unabhängig von einer überstandenen Infektion besteht ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27561) auf eine Kleine Anfrage (19/26434) der FDP-Fraktion.
Aufgrund der anzunehmenden Immunität nach einer Infektion, zur Vermeidung überschießender Nebenwirkungen und in Anbetracht des Impfstoffmangels sollten ehemals Erkrankte im Regelfall und unter Berücksichtigung der Priorisierung etwa sechs Monate nach Genesung eine Impfung erhalten, heißt es in der Antwort.