Rückstandshöchstgehalte für Ethylenoxid
Berlin: (hib/EIS) Die Rückstandshöchstgehalte für Ethylenoxid sind europaweit in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs festgesetzt. Die Verordnung gilt für alle Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, unabhängig davon, ob es sich im konkreten Fall tatsächlich um eine Pflanzenschutzanwendung gehandelt hat, heißt es in einer Antwort (19/27543) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27088) der AfD-Fraktion. Demnach würden sich für Ethylenoxid bereits alle Rückstandshöchstgehalte auf der analytischen Bestimmungsgrenze befinden. Dabei handele es sich um die niedrigste Konzentration, bei der eine quantitative Erfassung des Stoffes durch die Labore möglich sei.