Hinzuverdienstregeln bei der Flexirente
Berlin: (hib/CHE) Voraussichtlich Anfang des Jahres 2022 soll die Evaluation der Hinzuverdienstgrenzen bei der Flexirente abgeschlossen sein. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27559) auf eine Kleine Anfrage (19/26510) der FDP-Fraktion. Im Mittelpunkt eines derzeit dazu laufenden Evaluationsprojektes stehen nach Auskunft der Regierung demnach die seit 2017 geltenden Hinzuverdienstregeln bei vorgezogenen Altersrenten, die das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze fördern sollen. Neben der tatsächlichen Inanspruchnahme werde auch untersucht, aus welcher Motivation heraus und in welchem Umfang die Versicherten bestimmte Maßnahmen des Flexirentengesetzes in Anspruch nehmen, führt die Regierung weiter aus.