Effektivere Vegetationskontrolle an Bahnstrecken
Berlin: (hib/HAU) Um eine effektivere Vegetationskontrolle an Bahnstrecken zu ermöglichen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich“ (19/27671) vorgelegt. Die Neuregelung sieht eine Verpflichtung durch Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor, vegetationsbedingte Gefahrensituationen für den Eisenbahnbetrieb abzuwehren, „soweit Eigentümer und Besitzer von Grundstücken ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen“.
Laut Gesetzentwurf weisen etwa 21.700 km Bahntrasse im Abstand von bis zu 50 m der Gleise ein- oder beidseitig Baumbestand auf. Etwa 16.536 km davon befänden sich auf Drittgrundstücken an Eisenbahnanlagen „und damit außerhalb des direkten Zugriffs der Eisenbahninfrastrukturunternehmen“. Um diesen eine effektive Kontrolle dieser Baumbestände auf konkrete Gefahren für den Bahnbetrieb und damit die Erfüllung der auferlegten Pflichten zu ermöglichen, soll ihnen ein Betretensrecht eingeräumt und damit ein Zugriff auf die Drittgrundstücke verschafft werden.