Dunkelfeld bei der Kriminalitätsbelastung
Berlin: (hib/STO) Das Dunkelfeld bei der Kriminalitätsbelastung der deutschen und der nicht-deutschen Wohnbevölkerung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27501) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26919). Danach ist der Bundesregierung bekannt, dass die Neigung von Kriminalitätsopfern, Anzeige zu erstatten, höher ist, wenn der Täter in ihrer Wahrnehmung einer fremden ethnischen Gruppe angehört beziehungsweise einen Migrationshintergrund aufweist. Migranten würden im Falle der Begehung von Straftaten also eher angezeigt als Täter ohne Migrationshintergrund. Es sei daher wahrscheinlich, dass das Dunkelfeld bei durch Menschen mit Migrationshintergrund verübten Straftaten einen geringeren Umfang hat als das der von Einheimischen verübten Delikte - zumindest bei den Straftaten, bei denen das Dunkelfeld vom Anzeigeverhalten der Opfer abhängig ist.
Anders verhalten könnte es sich der Vorlage zufolge bei den sogenannten opferlosen Delikten wie etwa illegalen ökonomischen Aktivitäten im Bereich der Drogenkriminalität oder gegen die Allgemeinheit gerichteten Straftaten. „Die vorliegenden Erkenntnisse beziehen sich auf das Anzeigeverhalten gegenüber Personen mit (wahrgenommenem) Migrationshintergrund, der nicht zwangsläufig mit dem Status als Ausländer verbunden ist (viele Personen mit Migrationshintergrund besitzen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit), der den Opfern von Straftaten in den meisten Fällen nicht bekannt sein dürfte“, heißt es in der Antwort weiter.
Insofern Ausländer eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund darstellen, sei jedoch davon auszugehen, „dass der Befund eines erhöhten Anzeigerisikos bei Begehung einer Straftat auf sie übertragbar ist und der Anteil der nicht-angezeigten Delikte, die von Ausländern begangen wurden, geringer ist als der entsprechende Anteil an den von Deutschen begangenen Straftaten“, führt die Bundesregierung aus. Insofern sei die Problematik eines differenziellen Dunkelfeldes beim Vergleich der Kriminalitätsbelastung der deutschen Wohnbevölkerung mit derjenigen der nicht-deutschen Wohnbevölkerung in Rechnung zu stellen.