17.03.2021 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 342/2021

Anhörung zur geplanten Novelle des Bundespolizeigesetzes

Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion „zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ (19/26541) ist am Montag, den 22. März 2021, Thema einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 11.00 Uhr beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Wie die beiden Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, bedarf das geltende Bundespolizeigesetz, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst worden ist, einer Modernisierung. Die „besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei“ müssten gestärkt und an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden.

Neben einer weiteren Differenzierung und Fokussierung des im Bundespolizeigesetz definierten Aufgabenkanons der Bundespolizei sieht der Entwurf unter anderem vor, die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen auszustatten. Zugleich sollen die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2016 angepasst werden.

Außerdem sollen die Vorgaben des Gerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere nationale und internationale Stellen umgesetzt werden. Insbesondere umfasst der Entwurf dabei Regelungen zu den Voraussetzungen, unter denen die Daten zu einem anderen Zweck genutzt werden können als demjenigen, zu dem sie ursprünglich erhoben worden sind.

Des Weiteren enthält der Gesetzesentwurf Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie dienen. So soll etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Befugnis erhalten, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen.

Zu den vorgesehenen neuen Befugnissen der Bundespolizei zählt laut Begründung etwa die Überwachung der Telekommunikation, die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten, der Einsatz technischer Mittel gegen fernmanipulierte Geräte, die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen, oder der Schutz von Zeugen.

Darüber hinaus sieht die Vorlage vor, im „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) eine rechtliche Grundlage für den sogenannten „finalen Rettungsschuss“ einzuführen, um in besonderen Situationen wie beispielsweise bei Geiselnahmen oder einem Terroranschlag „ergänzend zu den Notwehrbestimmungen den Schusswaffengebrauch zu legitimieren“.

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