Einführung einer Kostenzuordnungsmethode bei Eurocontrol
Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der Einführung einer Kostenzuordnungsmethode sollen die den verschiedenen Bereichen der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) zurechenbaren Kosten, unter anderem jene der Kontrollzentrale Maastricht (Maastricht Upper Area Control Centre/MUAC), transparent bestimmt und eindeutig dem jeweiligen Teil des Budgets zugeordnet werden. Die Umsetzung dieser Kostenzuordnungsmethode setze die Änderung der Maastricht Vereinbarung zwischen Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden auf der einen und Eurocontrol auf der anderen Seite vom 25. November 1986 voraus, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27524), mit dem die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes „für das Eingehen einer völkervertraglichen Bindung“ geschaffen werden sollen.