12.03.2021
Gesundheit — Antwort — hib 326/2021
Entscheidungen im Einzelfall möglich
Berlin: (hib/PK) Die Coronavirus-Impfverordnung ermöglicht nach Angaben der Bundesregierung auch Entscheidungen im Einzelfall. So hätten Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bestehe, mit hoher oder erhöhter Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung, heißt es in der Antwort (19/27312) auf eine Kleine Anfrage (19/26756) der FDP-Fraktion.
Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung stehe Personen in stationären Einrichtungen ebenso offen wie Personen, die zu Hause leben.