11.03.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 316/2021

Geschlechtsbestimmung von Hühnerembryonen im Brutei

Berlin: (hib/EIS) Die Geschlechtsbestimmung von Hühnerembryonen im Brutei muss vor dem siebten Bebrütungstag erfolgen. Nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand sei der Embryo vor dem siebten Bebrütungstag noch nicht in der Lage, Schmerzen zu empfinden, heißt es in einer Antwort (19/26586) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26199) der Fraktion Die Linke. Ab dem siebten Bebrütungstag könne die beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens nicht ausgeschlossen werden. Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes für ein Verbot des Kükentötens trage diesem Umstand Rechnung, indem ab dem 1. Januar 2024 auch verboten werden soll, im Zusammenhang mit der Geschlechtsbestimmung Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag zu töten.

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