Ermittlung gegen „Egyptian Initiative for Personal Rights“
Berlin: (hib/AHE) Die Organisation „Egyptian Initiative for Personal Rights“ (EIPR) wird nach Kenntnis der Bundesregierung von den ägyptischen Behörden nicht als terroristische Vereinigung eingestuft. Das geht aus der Antwort (19/26805) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26467) hervor, die sich erneut nach der Verhaftung von Mitarbeitern der Organisation erkundigt hatte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25958). Wie die Bundesregierung schreibt, habe die ägyptische Staatsanwaltschaft bisher keine Beweise oder Begründungen zu den Anklagepunkten vorgelegt, auch seien die betroffenen Personen nach ihrer Verhaftung im November 2020 Anfang Dezember aus der Haft entlassen worden.
Wie es in der Antwort weiter heißt, lägen zur der Anwendung des neuen ägyptischen NGO-Gesetzes und den Durchführungsbestimmungen noch keine Erfahrungswerte vor, Folgen für die ägyptische Zivilgesellschaft könnten daher noch nicht bewertet werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen dürfen laut Gesetz nach Einholung einer Genehmigung durch das Ministerium für Soziale Solidarität und weiterer Genehmigungen durch nicht näher definierte „zuständige Institutionen“ finanzielle Mittel aus dem Ausland empfangen, schreibt die Bundesregierung.