Sicherer Zugang zur Grundsicherung
Berlin: (hib/CHE) Die Corona-Pandemie hat den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht negativ beeinflusst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27001) auf eine Kleine Anfrage (19/26382) der FDP-Fraktion.
So sei im Jahr 2020 die Bearbeitungsdauer trotz erhöhten Antragsvolumens bei Erstanträgen ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen in der Regel um mehr als einen Arbeitstag kürzer gewesen. Dies könne auf den erleichterten Zugang zum SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und dem damit einhergehenden verminderten Verwaltungsaufwand zurückzuführen sein.
Im Mai und Juni 2020 hätte sich die Bearbeitungsdauer verkürzt, obwohl in diesem Zeitraum das Antragsvolumen besonders hoch gewesen sei. In diesen Monaten entlasteten drei automatisierte Weiterbewilligungsläufe für Bewilligungen, die zum 31. August 2020 endeten, die Kapazitäten in der Leistungsgewährung, schreibt die Bundesregierung. Dadurch sei es rein technisch bedingt zu einer kürzeren Bearbeitungsdauer gekommen. Dass die Personalkapazitäten in der Hochphase auf Erstbewilligungen konzentriert werden konnten, habe in den Berichtsmonaten Mai und Juni 2020 ebenfalls zur einer Verkürzung der Bearbeitungsdauer bei Erstanträgen geführt, heißt es in der Antwort weiter.
Auch die Kontaktaufnahme zum Jobcenter sei, unabhängig vom Vorhandensein digitaler Endgeräte, jederzeit möglich gewesen, betont die Bundesregierung.