Recht auf einen Assistenzhund
Berlin: (hib/CHE) Ein gesetzliches Recht auf einen Assistenzhund für Menschen mit Behinderungen fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/27316). Sie verweist darin auf den Umstand, dass Assistenzhunde im Gegensatz zu Blinden-Führhunden bis heute noch nicht als unmittelbare Hilfsmittel eingestuft worden sind. Die hohen Ausbildungskosten für Assistenzhunde, oft zwischen 25.000 Euro und 30.000 Euro, übernehme die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Regel nicht. „Für viele betroffene Menschen ist es nicht möglich, diese Kosten selbst zu tragen. Damit wird ihnen die Unterstützung durch Assistenzhunde praktisch verwehrt“, heißt es in dem Antrag.
Konkret fordert die Linke unter anderem, die Nutzung von Assistenzhunden prioritär als Teilhabeleistung im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festzuschreiben sowie in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Ausbildung, laufende Kosten und Betreuung von anerkannten Assistenzhundeteams sollen von den Sozialleistungsträgern im Rahmen des SGB IX vollständig finanziert werden. Assistenzhunde sollen außerdem im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Es müsse ferner sichergestellt werden, dass Menschen mit Assistenzhunden, darunter auch mit Blinden-Führhunden, Zugang zu allen öffentlichen Institutionen, privaten und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sowie in Einzelhandel und Kultureinrichtungen erhalten, fordern die Abgeordneten.