Feststellung der epidemischen Lage soll fortbestehen
Berlin: (hib/PK) Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll nach dem Willen von Union und SPD fortbestehen. Das sieht ein Antrag (19/27196) der Koalitionsfraktionen vor.
Die Gefahr durch das Coronavirus bestehe fort, heißt es in dem Antrag zur Begründung. Die aktuelle Lage werde noch verschärft durch das Auftreten von neuen Virusvarianten, die Grund zur Besorgnis gäben. Es handele sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation.
Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren, indem mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzvorkehrungen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft werde. Das Ziel sei auch, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Der Bundestag hatte erstmals am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Am 18. November 2020 beschloss das Parlament deren Fortbestehen.