Triage erneut Thema im Gesundheitsausschuss
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich in einem Fachgespräch mit Berichten über eine angebliche „Vor-Triage“ in Alten- und Pflegeeinrichtungen befasst. Die Sachverständigen wiesen solche Überlegungen am Mittwoch strikt zurück und betonten das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten.
Schon im Dezember 2020 hatte sich der Gesundheitsausschuss angesichts der teilweise hohen Belastung von Kliniken in der Coronakrise in einem Expertengespräch mit dem Thema Triage befasst. Dabei geht es bei mangelnden Ressourcen im Krankenhaus um die Entscheidung, welche Patienten vorrangig behandelt werden sollen. Die sogenannte Vor-Triage betrifft dem Vernehmen nach die Entscheidung, wer in einer medizinischen Überlastungssituation zur Behandlung in ein Krankenhaus kommt.
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sagte, wenn auf Heimbewohner Druck ausgeübt würde mit dem Ziel, auf eine intensivmedizinische Behandlung zu verzichten, wäre das schwerwiegend und womöglich strafrechtlich relevant. Ein hohes Alter dürfe kein Grund sein, eine medizinische Behandlung zu verweigern. Er könne solche Vorfälle aber nicht bestätigen, weder Angehörige noch Pflegekräfte hätten dies an ihn herangetragen.
Ähnlich äußerten sich der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, und die Patientenbeauftragte Claudia Schmidtke (CDU). Dusel sagte, das Thema Triage berühre den Kern des Wertesystems und sei aus medizinischer, ethischer und juristischer Sicht relevant. Ihm lägen aber keine konkreten Anhaltspunkte oder Fälle von „Vor-Triage“ vor.
Dusel forderte im Ausschuss, die Barrieren für Behinderte in Krankenhäusern abzubauen. Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die im Alltag auf Assistenz angewiesen seien, bräuchten auch im Krankenhaus eine Assistenz.
Zum einen gehe es darum, solchen Patienten das Vorgehen in der Klinik zu erklären und sie zu beruhigen, zum anderen seien die regulären Pflegekräfte in den Kliniken schon voll ausgelastet und in der Kommunikation mit schwer- oder mehrfachbehinderten Menschen auch nicht ausgebildet. Dusel forderte, das lange bekannte Problem schnell zu lösen und einen Anspruch auf Assistenz im Krankenhaus gesetzlich festzulegen.