03.03.2021
Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 275/2021
Mindestnutzungsdauer von E-Bike-Akkus
Berlin: (hib/HAU) Laut Bundesregierung ist es sinnvoll, Anforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Akkus zu stellen, um eine Vergleichbarkeit zu erreichen und Mindestkriterien zur Markteinführung zu setzen. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/26750) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26411). Da die Nutzungsdauer von E-Bike-Akkus stark von der Nutzungsintensität und dem individuellen Nutzerverhalten abhängig sei, lasse sich in diesem Fall eine Mindestnutzugsdauer nicht festlegen.