02.03.2021
Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 269/2021
Delikte an deutschen Flughäfen
Berlin: (hib/STO) Welche Flughäfen in Deutschland sich im Jahr 2020 „im Hinblick auf die Anzahl der Gewaltdelikte, Eigentumsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz unter den ersten drei Plätzen“ befunden haben, will die AfD-Fraktion von der Bundesregierung erfahren. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/26987) unter anderem danach, ob die Bundesregierung erläutern kann, inwieweit die erfragten Angaben „auch mit bestimmten Quell- und Zieldestinationen von Flugreisenden zusammenhängen“.