Speicherung von Verkehrsdaten
Berlin: (hib/FNO) Die Telekommunikationsanbieter speichern IP-Adressen oft nur noch sehr kurz oder gar nicht mehr, weshalb Auskunftsersuche von Strafverfolgungsbehörden in zahlreichen Fällen ins Leere laufen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/25891) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25496). Die Kontrolle über die Speicherung von Verkehrsdaten obliege dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Sollten Kommunikationsdienstleister Speicherfristen missachten und Daten länger als erlaubt speichern, könne ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, dazu sei es in den letzten fünf Jahren allerdings nicht gekommen. Wie lange die Anbieter die verschiedenen Daten konkret speichern, entziehe sich der Kenntnis der Bundesregierung.