24.02.2021 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 237/2021

Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg „zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes“ vom 20. Mai 2020 freigemacht. In modifizierter Fassung verabschiedete das Gremium gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/26174), der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen die bislang bis Ende März dieses Jahres befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende nächsten Jahres verlängert werden.

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, konnte mit dem Gesetz „sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können“. Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.

„Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.

Zugleich verweisen die Koalitionsfraktionen darauf, dass die Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie „anders als ursprünglich angenommen“ auch nach dem 31. März 2021 fortwirken würden. Es bestehe deshalb die Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes zu verlängern, „damit dessen Instrumente bei der Krisenbewältigung weiter zur Verfügung stehen“.

Bei Enthaltung der AfD- und der Linken-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, auch die bis Ende März befristete Möglichkeit zur optionalen Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen in Personalratssitzungen infolge der anhaltenden Pandemie zu verlängern. Zudem sollen die im Tarifabschluss vom 25. Oktober 2020 vereinbarten Verlängerungen der Altersteilzeit sowie des „Falter-Arbeitszeitmodells“ auf die Bundesbeamten übertragen werden. Altersteilzeit und Arbeitszeitmodell sollen weiterhin befristet sein und vor Anfang 2023 beginnen müssen.

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