Expertenkritik an Novelle des Personenbeförderungsrechts
Berlin: (hib/HAU) Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ (19/26175) trifft bei Sachverständigen überwiegend auf Kritik. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag deutlich. Die Koalitionsfraktionen wollen damit sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten gebündelten Bedarfsverkehr, einführen. Zugleich sollen einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst werden. Die Änderungen seien dabei so ausgestaltet, „dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Sowohl Herwig Kollar, Vizepräsident des Bundesverbandes Taxi, als auch Christoph Weigler, Deutschlandchef des Mietwagenvermittlers Uber, hielten die Neuregelung für nicht ausreichend - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Taxi-Vertreter Kollar forderte eine klare Marktabtrennung, weil Taxi und Mietwagen ganz unterschiedliche Funktionen und Pflichten hätten. Es dürfe nicht sein, das Taxis mit ihren ÖPNV-Pflichten und „unregulierte Mietwagen“ das gleiche Marktsegment bedienen. Unbedingt beibehalten werden muss aus seiner Sicht die Rückkehrpflicht auftragsloser Mietwagen an ihre Betriebsstätten - vor allem um in Innenstädten der Ballungsgebiete zusätzlichen Verkehr zu vermeiden. Außerdem müssten die Kommunen eine vernünftige Vorausbuchungsfrist für die Mietwagen verhängen können, „dort wo sie gebraucht wird, um taxi-ähnlichen Mietwagenverkehr zu vermeiden“.
Uber-Vertreter Weigler lehnte Rückkehrpflicht und Vorbestellfrist hingegen ab. Der Gesetzentwurf manifestiere die Besserstellung von Taxis durch gesenkte Anforderungen, die Beibehaltung des Mehrwertsteuerunterschieds von zwölf Prozent zu Gunsten der Taxis und vermehrten Regulierungen bei Mietwagen wie Mindestpreise und Kennzeichnungspflichten, befand er. Die Rückkehrpflicht für Mietwagen nannte Weigler „sowohl ökologisch als auch ökonomisch schwer nachvollziehbar“. Eine Vorbestellfrist würde den Belastungen noch die Krone aufsetzen, sagte der Uber-Deutschlandchef. Dies alles sei nicht im Sinne einer Verkehrswende, bei der es darum gehe, die Nutzung privater Pkw einzuschränken.
Zu viel reguliert wird durch den Gesetzentwurf aus Sicht von Professor Justus Haucap vom Düsseldorf Institute for Competition Economics. Auch er hält das Festhalten an der Rückkehrpflicht bei Mietwagen für problematisch. Dies führe zu unnützen Leerfahrten. Offensichtlicher Zweck sei es, dadurch Fahrten mit Mietwagen künstlich zu verteuern, „um anderen Verkehrsmitteln künstliche Wettbewerbsvorteile zu verschaffen“. Das gleiche gelte für eine etwaige Vorbestellfrist für Mietwagen. Haucap sprach sich für mehr Preisflexibilität aus. Damit könne auch eine bessere Auslastung der Fahrzeuge erreicht werden.
Enttäuschend ist der Entwurf aus Sicht von Marion Jungbluth von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Neue Verkehrsformen würden so eher verhindert als gefördert. Statt alles von Anfang an zu regulieren, um alle Eventualitäten zu berücksichtigen, sollte aus Verbrauchersicht kurzfristiger auf eventuelle Fehlentwicklungen reagiert werden, forderte Jungbluth. „Nach der Novelle ist vor der Novelle“, müsse das Motto lauten.
Robert Henrich, CEO der MOIA GmbH, einem Ride-Pooling-Anbieter, der Fahrten bündelt und mehrere Fahrgäste mit gemeinsamen Fahrziel transportiert, sieht in dem Entwurf einen wichtigen Schritt, um den aktuellen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beenden. Er müsse jedoch um drei Klarstellungen ergänzt werden: Zum einen müsse der Steuersatz für ÖPNV, Taxi und Ride-Pooling-Anbieter einheitlich sein. Auch müssten Regelungen zur Barrierefreiheit und zu Sozialstandards für alle Anbieter gleich sein, sagte Henrich. Zudem müsse das Recht, Pooling-Verkehre durchzuführen, der Verkehrsart Ride-Pooling vorbehalten sein.
Abgelehnt wird der Gesetzentwurf von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Eigenwirtschaftliche Antragsteller dürften bei den Ausschreibungen von Verkehrsleistungen neben dem ohnehin eingeräumten Vorrang nicht einen doppelten Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Beschäftigten tarifgebundener Unternehmen und auch der Kommunen erhalten, weil sie Sozialstandards nicht einhalten müssen, sagte Verdi-Vertreterin Mira Ball.
Für nicht ausreichend reguliert hält Jan Strehmann vom Deutschen Städte- und Gemeindebund den Mietwagenmarkt. Im Mietwagenbereich sei eine die Rückkehrpflicht bei Bedarf ergänzende Vorbestellfrist - unmittelbar auf der Ebene des Plattformbetreibers - sachgerecht, um den gebotenen Abstand zu den anderen Verkehrsformen zu wahren, befand er. Im aktuell geplanten Rechtsrahmen gebe es die konkrete Gefahr einer „Flucht in den Mietwagenmarkt“, der weder Beförderungs- und Tarifpflichten noch sonstige Vorgaben zur Verkehrseffizienz oder zur Barrierefreiheit zu erfüllen habe.
Jan Schilling vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sprach hingegen von einem guten Gesetzentwurf. Ein Verzicht auf die Neuregelung würde den Rückfall in eine Zeit ohne Rechtssicherheit für die Pooling-Verkehre mit sich bringen und die mangelnde Regulierung im Mietwagenbereich verlängern. Auch der Grundgedanke der kommunalen Steuerung ginge verloren, sagte Schilling. Er machte deutlich, dass der Wettbewerb um die Verkehrsleistung nicht auf dem Rücken der Beschäftigten geführt werden dürfe. Die positiven Tarifentwicklungen bei den öffentlichen aber auch im Bereich der privaten Anbieter, vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, zeigten aber, dass dies nicht der Fall sei.
Einschneidende Lücken im Bereich der Barrierefreiheit enthält der Gesetzentwurf aus Sicht von Annerose Hintzke vom Sozialverband VdK Deutschland. Blinde und Sehbehinderte würden von den neuen Formen der Mobilität ausgeschlossen, kritisierte sie. Es brauche Barrierefreiheit sowohl bei den Informationen als auch bei den Bezahlvorgängen.