Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte „geheim“
Berlin: (hib/HAU) Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte (Öffentlich-Private-Partnerschaft) im Bundesfernstraßenbau beinhalten nach Aussage der Bundesregierung interne Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem jeweiligen Projekt. „Deren Offenlegung wäre geeignet, den Wettbewerb in Vergabefahren für ÖPP-Projekte zum wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Hand zu verringern“, heißt es in der Antwort der Regierung (19/26425) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25916). Es bestünde die Gefahr, dass Bieter ihre Angebote an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ausrichten, schreibt die Regierung. Die damit nicht mehr hinreichend sicher auszuschließende Etablierung eines entsprechenden „Preisniveaus“ würde aus ihrer Sicht dazu führen, dass weitere potenzielle Wirtschaftlichkeitsvorteile zugunsten der öffentlichen Hand nicht mehr erschlossen würden.
Der Bund habe ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse, da die Kenntnis der internen Kalkulation der öffentlichen Hand und des Ergebnisses des konventionellen Vergleichsmaßstabes den Marktteilnehmern Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeitsschwelle der Angebote in den bevorstehenden und auch in zukünftigen, gleichgelagerten ÖPP-Vergabeverfahren ermöglichen würde, was zu einer Wettbewerbseinschränkung führen könnte. „Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau können der Öffentlichkeit daher nicht zugänglich gemacht werden“, heißt es in der Antwort.