15.02.2021 Sport — Antwort — hib 189/2021

Keine Angaben zur Höhe der EEG-Umlage bei Trainingsstätten

Berlin: (hib/HAU) Grundlage der Trainingsstättenförderung des Bundes sind laut Bundesregierung unter anderem die eigenständig von den Trägern in Anlehnung an die Betriebskostenverordnung erstellten Betriebskostenübersichten des Vorvorjahres. Diese Übersichten hätten einen geringen Detailierungsgrad, heißt es in der Antwort der Regierung (19/26327) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25986). „Angaben zur Höhe der EEG-Umlage liegen daher regelmäßig nicht vor“, schreibt die Bundesregierung.

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