FDP-Antrag für effektiven Verbraucherschutz
Berlin: (hib/MWO) Um effektiven Verbraucherschutz geht es in einem Antrag der FDP-Fraktion (19/26630). Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Antragsteller auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass bei Verträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, für die ein Widerrufsrecht besteht, bei der verbindlichen, vom Unternehmer vorformulierten Vertragserklärung des Verbrauchers eine verkürzte Vorabwiderrufsbelehrung aufgeführt sein muss. Widerrufsbelehrungen in europarechtlich vorgegebenen Mustertexten wie der „Europäischen Standardinformation für Verbraucherkredite“ sollten immer an erster Stelle aufgeführt werden.
Um bei dieser Belehrung über den Widerruf für Rechtssicherheit zu sorgen, habe sich der deutsche Gesetzgeber den Antragstellern zufolge entschieden, den Unternehmern für die unterschiedlichen Vertragsformen jeweils eine Musterwiderrufsbelehrung an die Hand zu geben. Aufgrund der jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs müsse die Musterwiderrufsbelehrung für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge angepasst und die bisher dabei genutzte Kaskadenverweisungstechnik aufgegeben werden. Das erleichtere zwar den Verbrauchern das Auffinden aller relevanten Informationen, weil diese nun sämtlich in der Widerrufsbelehrung aufgeführt werden müssen. Gleichzeitig werde damit jedoch eine Intransparenz durch Überinformation geschaffen, weil die Widerrufsbelehrung so zwangsweise mehrere Seiten umfassen müsse.