Meldepflicht in Beherbergungsstätten
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten“ (19/26176) freigemacht. Gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierte das Gremium am Mittwochvormittag bei Enthaltung der FDP-Fraktion für die Vorlage, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums seht.
Danach sollen durch die Einführung einer „Experimentierklausel“ im Bundesmeldegesetz (BMG) „weitere elektronische Verfahren eines digitalen Meldeverfahrens in Beherbergungsstätten“ erprobt werden können. Derzeit sind zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten nur drei Verfahren einer elektronischen Identifizierung der zu beherbergenden Person zulässig, wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen. Eine Möglichkeit zur Erprobung weiterer, innovativer Verfahren im Identitätsmanagement bestehe nicht. Daher sollen laut Begründung auf der Grundlage der Experimentierklausel für die Dauer von zwei Jahren Möglichkeiten getestet werden, „die Vorgaben zur besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten durch innovative Verfahren im Identitätsmanagement zu erfüllen“.