10.02.2021
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 173/2021
Keine Korrekturbitten des Bundesumweltministeriums
Berlin: (hib/CHB) Im Oktober 2019 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, um Korrekturen von Berichterstattungen in Medien zu erwirken. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/26421) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26047). Das BMU gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis, wenn eine veröffentlichte Information objektiv unzutreffend sei, heißt es in der Antwort weiter. Eine Verpflichtung zur Erfassung solcher Hinweise bestehe nicht.