Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Kindern
Berlin: (hib/HAU) Statistiken zu Verkehrsunfällen, an denen Kinder und Jugendliche beteiligt waren, veröffentlicht die Bundesregierung in den verschiedenen Anlagen zu ihrer Antwort (19/26063) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25556). In der Antwort wird zudem darauf verwiesen, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fortwährend prüfe, wie der Straßenverkehr durch verhaltensrechtliche Regelungen sicherer gestaltet werden kann. Zuletzt seien mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020 zahlreiche Änderungen zur Steigerung der Sicherheit und Attraktivität des Fuß- und Radverkehrs umgesetzt worden, wie zum Beispiel die Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungen bei Vorhandensein eines straßenbegleitenden Radwegs sowie die Einführung eines Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern durch Kraftfahrzeuge. „Diese Regelungen sollen insbesondere auch Kindern und Jugendlichen zugutekommen“, schreibt die Bundesregierung.