03.02.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 153/2021

2,2 Millionen Arbeitsunfälle im Jahr 2019

Berlin: (hib/CHE) Weil der Begriff der „Gefährlichen Arbeit“ im staatlichen Arbeitsschutz nicht definiert ist, kann es dazu auch keine statistische Erfassung geben. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26167) auf eine Kleine Anfrage (19/25776) der Fraktion Die Linke, in der diese sich nach dem Ausmaß gefährlicher Arbeit und Arbeitsunfällen erkundigt hatte. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass sie wegen der fehlenden Definition auch keine Erkenntnisse zur Anzahl von Beschäftigten, die „gefährliche Arbeiten“ verrichten, habe. Auch der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) würden dazu keine Daten vorliegen. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2019 bei der DGVU und den Berufsgenossenschaften rund 1,2 Millionen nicht meldepflichtige Arbeitsunfälle und rund eine Million meldepflichtige Unfälle gemeldet wurden.

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