Rückholflüge des Auswärtigen Amts in der Corona-Krise
Berlin: (hib/AHE) Im Zuge des coronabedingten Rückholprogramms der Bundesregierung sind im vergangenen Jahre insgesamt 67.738 im Ausland gestrandete Personen nach Deutschland zurückgeholt worden, davon 6.541 Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedslandes und 2.748 Angehörige von Drittstaaten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/25934) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (19/25469).
Rechtsgrundlage für die Rückholaktion des Auswärtigen Amts sei das Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz). Es sehe unter anderem vor, dass Konsularbeamte in Katastrophenfällen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den durch den Katastrophenfall Geschädigten oder Bedrohten Hilfe und Schutz zu gewähren, soweit diese selber Deutsche, Abkömmlinge von Deutschen oder Familienangehörige von Deutschen sind. Dies entspreche auch der internationalen Praxis und den im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) definierten konsularischen Aufgaben.
„Darüber hinaus konnte auch allen nichtdeutschen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland, die sich für Rückholflüge registriert hatten, die Mitnahme auf einem Rückholflug angeboten werden“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Formulierung „im Rahmen der Kapazitäten“ sei damals zunächst gewählt worden, da anfangs Zahlen von im Ausland gestrandeten Personen nicht belastbar vorgelegen hätten und aufgrund des eindeutigen gesetzlichen Auftrags im Zweifel eigenen Staatsangehörigen und in bestimmten Fällen auch EU-Bürgern Vorrang einzuräumen gewesen sei. Die Eintragung in der eigens entwickelten Anwendung www.rueckholprogramm.de sei auch nichtdeutschen Personen ermöglicht worden.