Grüne wollen Kontrolle der Nachrichtendienste ausbauen
Berlin: (hib/STO) „Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken - Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26221), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin dringt die Fraktion darauf, die parlamentarische Kontrolle, ausgeübt durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), „als Zentrum der Kontrolle der nachrichtendienstlichen Betätigung der Bundesregierung zu stärken“.
Dazu soll die Kontrolltätigkeit des PKGr laut Vorlage verbessert werden, etwa indem das Gremium grundsätzlich in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammentritt, „um eine dichtere und kontinuierlichere Kontrolle zu etablieren“. Auch soll nach dem Willen der Fraktion „die vollständige, wahrheitsgemäße, zeitnahe und qualifizierte Unterrichtung des PKGr durch Bundesregierung und Nachrichtendienste“ unter anderem durch eine gesetzliche Regelung gewährleistet werden, wonach im Falle eines relevanten Verstoßes gegen die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung Sanktionen angedroht werden können. Ferner plädiert die Fraktion dafür, dass im „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“ klargestellt wird, „dass die Bundesregierung auch hinsichtlich des Militärischen Nachrichtenwesens der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium unterliegt“.
Zugleich verweisen die Abgeordneten darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom Mai 2020 Vorgaben gemacht habe, inwiefern die Strategische Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) von einer unabhängigen, objektivrechtlichen Kontrolle zu flankieren ist. Diese Vorgaben sollten von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes (19/26103) umgesetzt werden, über den der Bundestag ebenfalls am Freitag in erster Lesung berät und der unter anderem die Schaffung eines Unabhängigen Kontrollrats als oberste Bundesbehörde vorsieht.
Diesem Kontrollrat sollen dem Grünen-Antrag zufolge auch die Aufgaben der sogenannten G 10-Kommission zugewiesen werden. Ferner soll laut Vorlage „die Bundeswehr hinsichtlich des Militärischen Nachrichtenwesens der Kontrolle des Unabhängigen Kontrollrats“ unterliegen und gegenüber dem PKGr hierzu eine regelmäßige Berichtspflicht bestehen. Des Weiteren dringt die Fraktion in dem umfangreichen Forderungskatalog darauf, dass die Bundestagsfraktionen ein personelles Vorschlagsrecht für die Besetzung des Unabhängigen Kontrollrats erhalten. Darüber hinaus fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, „die Rechtsstaatlichkeit und Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Befugnisse grundsätzlich zu überprüfen“ und hierzu eine „Überwachungsgesamtrechnung“ vorzulegen.