Meldepflicht in Beherbergungsstätten
Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten“ (19/26176) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums seht. Danach sollen durch die Einführung einer „Experimentierklausel“ im Bundesmeldegesetz (BMG) „weitere elektronische Verfahren eines digitalen Meldeverfahrens in Beherbergungsstätten“ erprobt werden können sollen.
Derzeit sind zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten nur drei Verfahren einer elektronischen Identifizierung der zu beherbergenden Person zulässig, wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen. Eine Möglichkeit zur Erprobung weiterer, innovativer Verfahren im Identitätsmanagement bestehe nicht. Daher sollen laut Begründung auf der Grundlage der Experimentierklausel für die Dauer von zwei Jahren Möglichkeiten getestet werden, „die Vorgaben zur besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten durch innovative Verfahren im Identitätsmanagement zu erfüllen“.