FDP fordert innovationsfreundliches Recht für Kryptoassets
Berlin: (hib/PST) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche Regulierung blockchain-basierter Vermögenswerte einzusetzen und diese auch in der nationalen Gesetzgebung voranzutreiben. In einem Antrag (19/26025) begrüßen die Abgeordneten im Grundsatz einen von der Europäischen Kommission im September 2020 vorgelegten Entwurf für eine Verordnung, die einen EU-weiten Rechtsrahmen für diese sogenannten Kryptoassets schaffen soll, da damit Rechtssicherheit innerhalb der EU im Umgang mit digitalen Währungen und anderen „tokenisierten Vermögenswerten“ geschaffen werde. Allerdings ist ihnen dieser Entwurf in mehreren Punkten zu restriktiv beziehungsweise in der Anwendung gerade für Start-Ups zu kostenintensiv. Auch würden die Vorschläge dem selbstgesetzten Ziel einer technologieneutralen Regulierung nicht gerecht. Kritik übt die Fraktion zudem an einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren, der „sogar in Teilen einen Rückschritt für die Nutzung der Blockchain-Technologie“ bedeute.
Die FDP-Abgeordneten fordern daher, dass die Bundesregierung bei der Beratung über genannte EU-Verordnung mehrere Maßgaben im Sinne der Mitwirkungsrechte des Bundestages nach Artikel 23, Absatz 3 des Grundgesetzes berücksichtigt. So solle sich die Verordnung auf Produkte konzentrieren, die einen klaren Bezug zu Finanzdienstleistungen oder dem Handel mit Vermögenswerten haben. Die bürokratischen Anforderungen und die Kosten sollten so angepasst werden, dass sie nicht zu einem unüberwindlichen Hindernis für kleinere Start-Ups werden. Pauschale Verbote von Stablecoins sollten vermieden werden. Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zu digitalen Wertpapieren auf, der eine Reihe ihrer Forderungen erfüllt.