Rechnungshof fordert Vorgaben für Fraktionen
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrechnungshof fordert verbindliche Vorgaben dafür, wie die Bundestags-Fraktionen die ihnen gewährten staatlichen Mittel einsetzen dürfen. Die bestehenden Regelungslücken müssten geschlossen werden, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofes, wie aus einer Unterrichtung (19/25890) hervorgeht.
Die Fraktionen erhielten jährlich 120 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Die Mittel seien zwar zweckgebunden. Wenn die Fraktionen die Mittel jedoch zweckwidrig verwendeten, bleibe dies regelmäßig ohne Folgen, rügt der Rechnungshof in dem Bericht.
Es gebe strukturelle Defizite im Kontroll- und Sanktionssystem. Unklar ist laut Rechnungshof vor allem, wie die zulässige Unterrichtung der Öffentlichkeit von einer unzulässigen Parteiwerbung abzugrenzen ist.
Der Rechnungshof fordert konkret, die im Gesetz vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen zu erlassen und dabei insbesondere Art und Umfang der Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Fraktionen verbindlich zu regeln.
Es müssten zudem die gesetzlichen Grundlagen für eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionsmittel sowie weitere Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.