Beratungsleistungen für die Autobahn GmbH des Bundes
Berlin: (hib/HAU) Die von der FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23621) erbetenen Auskünfte und Aufschlüsselungen über Beratungsleistungen für die Autobahn GmbH des Bundes enthalten laut Bundesregierung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter und können im Rahmen der Beantwortung nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Wesentlichen würden Umsätze, Vergütungssummen, Laufzeiten und Leistungsinhalte der Auftragnehmer genannt, die weitere Rückschlüsse auf Honorare und Stundensätze zuließen, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne, heißt es in einer ergänzenden Antwort der Regierung (19/25832). Die öffentliche Kenntnis über diese Informationen könne sich nachteilig für die Auftragnehmer und die Auftraggeber auswirken, schreibt die Bundesregierung. „Das wirtschaftliche Handeln aller Vertragspartner sowie insbesondere der Autobahn GmbH des Bundes und damit auch das fiskalische Interesse des Bundes wären in der weiteren Zusammenarbeit beeinträchtigt.“