Ministerium prüft Richtlinien für Kryokonservierung
Berlin: (hib/PK) Die Richtlinie für die Kryokonservierung von Keimzellen liegt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vor. Das geht aus der Antwort (19/25788) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25529) der FDP-Fraktion hervor.
Der Leistungsanspruch besteht, wenn die Kryokonservierung wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint, etwa bei einer Krebserkrankung.
Bevor die Leistung in die Regelversorgung eingeht, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Kryokonservierung in einer Richtlinie konkretisieren. Der G-BA habe das Verfahren zur Anpassung der Richtlinien für die künstliche Befruchtung 2019 eingeleitet, beschlossen und den Beschluss im Dezember 2019 nochmals angepasst. Die Beschlüsse lägen dem BMG nun zur Prüfung vor.