21.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 90/2021

Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 21. Dezember vergangenen Jahres hat Deutschland laut Bundesregierung seit Juni 2018 zugesagt, die Zuständigkeit zur Durchführung von Asylverfahren für bis zu 1.314 zuvor aus Seenot gerettete Menschen zu übernehmen, die zunächst nach Italien oder Malta gebracht wurden. Im Falle Italiens beläuft sich die Zusage auf bis zu 778 Personen und im Falle Maltas auf bis zu 536, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25666) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25096) hervorgeht. Seitdem seien 452 Personen aus Malta und 393 aus Italien in die Bundesrepublik eingereist, heißt es in der Antwort vom 30. Dezember vergangenen Jahres weiter.

Danach wurden laut italienischem Innenministerium seit 2018 insgesamt 67.760 Flüchtlinge und Migranten in 2.327 Fällen in Italien ausgeschifft. Nach Angaben des maltesischen Innenministeriums seien seit 2018 insgesamt 7.127 Flüchtlinge und Migranten in 109 Fällen in Malta ausgeschifft worden.

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