Christenfeindliche Straftaten im Jahr 2020
Berlin: (hib/STO) Über christenfeindliche Straftaten gegen Menschen und Einrichtungen im vergangenen Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25677) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25514). Danach wurden mit Abfragedatum 22. Dezember 2020 unter Nennung des Unterthemenfelds „Christenfeindlich“ und des Oberangriffsziels „Person“ im Jahr 2020 bisher insgesamt 78 politisch motivierte Straftaten erfasst.
Davon wurden laut Vorlage sieben Straftaten der politisch links motivierten Kriminalität und 21 Straftaten der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet, während drei Straftaten auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie“ entfielen, 34 Straftaten auf den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“ und 13 Straftaten auf den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen“. In 38 der insgesamt 78 Fällen wurden den Angaben zufolge insgesamt 42 Tatverdächtige ermittelt.
Unter Nennung des Unterthemenfelds „Christenfeindlich“ und der Unterangriffsziele „Friedhof“, „Kirche“ und/oder „Religiöse Einrichtung“ wurden über den kriminalpolizeilichen Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) für das Jahr 2020 insgesamt 43 politisch motivierte Straftaten registriert, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Danach wurden der politisch links motivierten Kriminalität davon zehn Straftaten zugeordnet und der politisch rechts motivierten Kriminalität 13 Straftaten. Auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie“ entfiel laut Bundesregierung eine Straftat, während es im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“ fünf Straftaten waren und im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen“ 14 Straftaten. In neun der 43 Fälle konnte der Vorlage zufolge jeweils ein Tatverdächtiger ermittelt werden.
Straftaten zum Nachteil christlicher Einrichtungen sowie Kirchenschändungen in der Allgemeinkriminalität werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Daher lägen ihr diesbezüglich keine entsprechenden Erkenntnisse vor.